RGK ist eine Kooperation im Sinne von § 8 Satz 1 der anwaltlichen Berufsordnung (BORA). Dies bedeutet, dass die RGK Dr. Rieger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit anderen Berufsträgern zusammen arbeitet, ohne dass mit diesen eine Gesellschaft besteht. Damit sind rechtlich zwei Ebenen zu unterscheiden: Vertragsrechtliche Beziehungen in Sinne eines Anwaltdienstvertrags werden zwischen Mandantschaft und RGK der RGK Dr. Rieger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegründet; nur diese GmbH wird aus dem mit RGK abgeschlossenen Anwaltsvertrag berechtigt und verpflichtet.
Berufsrechtlich arbeitet die RGK Dr. Rieger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Kooperationspartnern zusammen, ohne dass diese zusätzlich oder selbst haften. Soweit im Außenauftritt von RGK Berufsträger mit „in Kooperation" bezeichnet sind, handelt es sich nicht um Gesellschafter der RGK Dr. Rieger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , sondern um Kooperationspartner.
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