Verkehrsrechtliche Probleme ziehen sich quer durch die Rechtsordnung. Interdisziplinäre Kompetenz macht sich bezahlt. Im Verkehrszivilrecht sind Unfälle zu regulieren, Kaufverträge anzufechten, Betrüger zu verfolgen. Mietwagenfirmen zu überprüfen und Kaskoversicherer zu verklagen. Im Verkehrsstrafrecht geht es um das Führen von Fahrzeugen: Wer`s anders macht, als die Polizei erlaubt, wird belangt. Sie verfolgt Rotlichtsünder, misst den Blutalkohol, richtet Radarstationen ein, filmt den Sicherheitsabstand und kommt manchmal sogar nach Hause oder an den Arbeitsplatz. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Polizei und das Kreisverwaltungsreferat zuständig. Politessen und Parkwächter überwachen den ruhenden Verkehr, verteilen Knöllchen, überprüfen TÜV- und ASU-Plaketten und rufen gern auch mal den Abschleppwagen. Erlangung und Entziehung der Fahrerlaubnis betreffen das Verkehrsverwaltungsrecht: wenn etwa eine medizinisch- psychiologische Untersuchung angeordnet wird oder die Anerkennung ausländischer Führerscheine ansteht. |