Arbeitsrecht ist mehr als der Streit um tarifliche Zulagen. Es geht um ein Grundrecht. Und das schützt alle, die erwerbstätig sind. Deswegen vertreten wir nicht nur Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, sondern auch oder gerade solche Erwerbstätige, die ihr Glück außerhalb der Bismarckschen Arbeitswelt suchen; beispielsweise Existenzgründer, die Schwierigkeiten mit Banken und Kammern haben Ausländer, denen die Einreise zwecks Arbeitsaufnahme verwehrt wird Familienbetriebe, die von Berufsgenossenschaften drangsaliert werden Kleingewerbetreibende, die an der Restschuldbefreiung interessiert sind oder Freiberufler, die mit ihrem Standesrecht hadern |