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Kind und Kegel - Haus und Hof

Familienrechtler müssen Gefühl und Gesetz in Einklang bringen. Das erfordert Anwälte mit „Händchen". Wenn es um Liebe, Kinder und Familie geht, ist Rechthaberei fehl am Platz. Konflikte werden im Gespräch, nicht per Zwangsvollstreckung gelöst.

 

Eheverträge verlangen Weitsicht und Fantasie. Bis zum Tod des Längstlebenden und über drei Generationen hinweg müssen worst-case-Szenarien entwickelt werden. Regelungstiefe zahlt sich aus. Wer die Geduld verliert, produziert „Knallfrösche": Reihenweise hat der BGH Eheverträge hochgehen lassen, weil das Leben anders verlief als vom Notar geplant.

 

Scheidungsvereinbarungen stellen Weichen bis zum Tod. Von falsch geteilten Renten profitiert nur der Fiskus. Schlecht ausgehandelter Ehegattenunterhalt erzeugt Beschwerden, die sich im Alter schmerzhaft bemerkbar machen. Beim Kindesunterhalt hört der Spaß auf, wenn aus Spaß Ernst und aus dem eine Forderung wird.

 

Wenn Familien- und Betriebsvermögen zu trennen sind, müssen Besteuerung, Fremdkapital und künftiger Privatbedarf unter einen Hut gebracht werden. Auch die Sicherung will bedacht sein. Banken und Mitgesellschafter kennen kein Pardon beim Kampf ums Grundbuch. Dann fordert der Betrieb seinen Tribut von der Familie. Guter Rat bedeutet in diesem Fall: Lebenshilfe statt Sozialhilfe.

Familienrecht




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