Unter dem Aktenzeichen 8 0 7816/20 hat das Oberlandesgericht München am 26.08.2020 eine entgegenstehende Entscheidung des LG München, AZ 3 W 1094/20, aufgehoben und den dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen von Dr. Markus Braun angeordnet.
Der zur Zeit in der JVA Stadelheim einsitzende Ex-Vorstand von Wirecard muss auch die Kosten tragen.
In Vollziehung des Arrestes ist die Forderung von Dr. Braun auf Rückzahlung der von ihm in Höhe von 5 Mio Euro hinterlegten Kaution teilweise gepfändet worden.
Dr. Thomas Rieger, der Verfahrensbevollmächtigte, geht davon aus, dass geschädigte Aktionäre nunmehr auch den Erlös pfänden können, den Dr. Braun aus Aktienverkäufen erzielt hat, darunter Pakete im Wert von mehreren Millionen Euro am 22.06. und 24.06.2020, also wenige Tage vor der am 25.06.2020 beantragen Insolvenz der Wirecard AG.
Rieger geht weiter davon aus, dass zum Privatvermögen von Dr. Braun auch Immobilien im In- und Ausland gehören.