Hilfe für VW-Aktionäre - Rechtsschutz für Klagen wegen sittenwidriger Schädigung

1. Aktueller Anlass:

Akti­en­be­sit­zer kön­nen seit Juli 2016 mit Aus­sicht auf Erfolg Scha­dens­er­satz­kla­gen gegen Mar­tin Win­ter­korn per­sön­lich erhe­ben; die Klä­ger müs­sen sich nicht mehr auf die Ver­let­zung von Akti­en­recht oder Vor­schrif­ten zum Wert­pa­pier­han­del stütz­ten. Ihnen hilft § 826 BGB.

2. Rechtlicher Hintergrund:

Ansprü­che aus dem sel­te­nen und schwie­ri­gen Para­graph 826 des BGB kann gel­tend machen, wer bewei­sen kann, dass VW-Mana­ger in einer gegen die guten Sit­ten ver­sto­ßen­den Wei­se Akti­en­be­sit­zern vor­sätz­lich Scha­den zufügt haben; ein­fach gesagt: Wenn die Spit­zen­ma­na­ger geahnt und bil­li­gend in Kauf genom­men hat­ten, dass VW-Akti­en an Wert ver­lie­ren wür­den, wenn ihre Mani­pu­la­ti­on raus­kom­men würde.

3. Wirtschaftlicher Vorteil:

Geschä­dig­te, die aus § 826 kla­gen, haben einen Rie­sen­vor­teil: Sie kön­nen von ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht mehr mit der Begrün­dung abge­wie­sen wer­den, es läge ein Risi­ko­aus­schluss vor. Wert­pa­pier­strei­tig­kei­ten sind in der Regel nach dem Klein­ge­druck­ten nicht gedeckt. Dies gilt jedoch nicht bei Kla­gen nach § 826 BGB. Die­ser Anspruch stützt sich nicht auf den Vor­wurf, VW habe ad hoc Mel­dun­gen unter­las­sen und damit wert­pa­pier­recht­li­che Pflich­ten ver­letzt. Bei § 826 BGB geht es um den Vor­wurf, VW habe bei Pro­duk­ti­on und Ver­kauf sit­ten­wid­rig gehandelt.

4. Erfolgsaussicht:

Ein auf § 826 gestütz­ter Vor­wurf lässt sich mit Aus­sicht auf Erfolg durch­set­zen, da die damit ver­bun­de­nen Beweis­pro­ble­me jetzt weit­hin gelöst sind. Kla­gen­den Akti­en­be­sit­zern ste­hen seit Juli 2016 Akten in- und aus­län­di­scher Behör­den zur Ver­fü­gung. Und die kön­nen im Pro­zess gegen Win­ter­korn bei­gezo­gen wer­den. Die Klä­ger ver­fü­gen damit über Beweis­mit­tel, die für den schwie­rig zu füh­ren­den Nach­weis der Schä­di­gungs­ab­sicht von hohem Wert sind. Es geht um

a. Straf­recht­li­che Ermitt­lungs­ak­ten: Die Staats­an­walt­schaft Braun­schweig ermit­telt gegen Ex-VW-Chef Win­ter­korn wegen des Ver­dachts der Markt­ma­ni­pu­la­ti­on: Ober­staats­an­walt Klaus Zie­he gab am 11. Juli 2016 nach Pres­se­be­rich­ten (http://fleetkonzept.de/2016/07/20/vw-abgasskandal-news-und-hintergruende-update-neue-anklage-gegen-vw) bekannt, gegen zwei dama­li­ge Vor­stands­mit­glie­der zu ermit­teln: Den frü­he­ren VW-Chef Mar­tin Win­ter­korn und einen ande­ren nicht genann­ten Mana­ger. Dabei han­delt es sich um den der­zei­ti­gen VW-Mar­ken­chef Her­bert Diess, wie meh­re­re Per­so­nen aus dem Umfeld des Kon­zerns bestä­tig­ten. Ein Spre­cher der Staats­an­walt­schaft sag­te, es sei nicht aus­zu­schlie­ßen, dass gegen wei­te­re Per­so­nen ermit­telt wür­de: „Das ist ein flie­ßen­der Vor­gang.“ Bei den Ermitt­lun­gen geht es um den Vor­wurf, dass Volks­wa­gen die Finanz­welt womög­lich zu spät über die Affä­re infor­miert habe. Dem Kon­zern­vor­stand gehör­ten im Sep­tem­ber 2015 vor dem Rück­tritt Win­ter­korns im Zuge der Abgas­af­fä­re zehn Män­ner an, dar­un­ter der jet­zi­ge Vor­stands­chef Mat­thi­as Mül­ler und der jet­zi­ge Auf­sichts­rats­chef Hans Die­ter Pötsch, damals noch Finanzvorstand.

b. Die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht hat nach Pres­se­be­rich­ten auf­grund ihrer Unter­su­chun­gen zum VW-Die­sel­skan­dal nach Infor­ma­tio­nen von einer mit dem Vor­gang ver­trau­ten Per­son den gesam­ten Vor­stand von Volks­wa­gen bei der Staats­an­walt­schaft ange­zeigt. Dem dama­li­gen Vor­stand gehör­te als Vor­sit­zen­der auch Prof. Win­ter­korn an. Der Vor­stand sei nach Auf­fas­sung der ins­ge­samt ver­ant­wort­lich für die mut­maß­li­che Markt­ma­ni­pu­la­ti­on, sag­te der Insi­der der Nach­rich­ten­agen­tur Reu­ters am 21. Juni 2016.

c. Ankla­ge­schrift: Staats­an­walt Schnei­der­man aus Nex York, USA, behaup­tet, laut BILD in einer Ankla­ge­schrift, die sich gegen den dama­li­gen Vor­stand Win­ter­korn rich­tet, „Es ist scho­ckie­rend, was wir bei unse­ren Ermitt­lun­gen her­aus­ge­fun­den haben. Hier wur­de wis­sent­lich und wil­lent­lich, geris­sen und zynisch betro­gen.“ Die 90-sei­ti­ge Ankla­ge­schrift, deren Grund­la­ge nach BILD-Infor­ma­tio­nen die Ermitt­lungs­er­geb­nis­se des US-Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums ent­hält und die BILD vor­liegt, ent­hält schwe­re Ankla­gen, auch gegen den aktu­el­len VW-Chef Mül­ler und sei­nen Vor­gän­ger Win­ter­korn: „Schon 2006 soll Mül­ler - damals noch Chef des Pro­jekt­ma­nage­ments bei Audi - in einer Mail davon erfah­ren habe, dass die Harn­stoff­tanks in Ame­ri­ka grö­ßer sein müss­ten als in Euro­pa, um die Abgas­wer­te ein­zu­hal­ten. Auch der ehe­ma­li­ge Vor­stands­vor­sit­zen­de Mar­tin Win­ter­korn - damals Audi-Chef - soll kurz zuvor über das Pro­blem infor­miert wor­den sein“, heißt es bei BILD. Nament­lich genannt wür­den in der Ankla­ge­schrift zudem unter ande­rem Frank Tuch (2010-2015 Chef Qua­li­täts­ma­nage­ment, hat direkt an Mar­tin Win­ter­korn berichtet).

Thomas Rieger, 29.07.2016