Vorstandshaftung:
Vorstände einer AG haben für Verluste aufzukommen, wenn sie vorwerfbar gehandelt und ihre Aktionäre geschädigt haben; nach Presseberichten vom 23.06.2020 prüft die Staatsanwaltschaft gegenwärtig alle in Betracht kommenden Straftaten. Wie der Spiegel berichtet, hat die Staatsanwaltschaft München den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun festnehmen lassen. Es bestehe der Verdacht auf Marktmanipulation und Bilanzfälschung. Gegen Braun, Marsalek und weitere Spitzenmanager von Wirecard wird wegen möglicher Marktmanipulation ermittelt. Der Verdacht, dass die Märkte vom Vorstand des Zahlungsdienstleisters nicht korrekt über eine Sonderprüfung informiert wurden, stehe im Raum.
Vermögenssicherung:
Es besteht Anlass, wegen Fluchtgefahr zu versuchen, das Vermögen der Verdächtigen zu sichern. Auch dem mittlerweile entlassenen Vorstand Jan Marsalaek könnte Untersuchungshaft drohen, wie Insider laut Zeit.de andeuten. Hintergrund des Untersuchungshaftbefehls, über den mehrere Medien berichteten, sei, dass die beiden Beschuldigten österreichische Staatsbürger seien – bei Verdächtigen mit ausländischer Staatsbürgerschaft bestehe die Möglichkeit, dass diese sich in ihr Heimatland absetzen und damit für die Strafverfolger unerreichbar werden.
Wertpapierschaden:
Ist, einfach gesagt, der Kursverlust; seit 23.06.2020 etwa 80 %. Bei der Schadensberechnung sind verschiedene Ansätze möglich, im Fall vom VW ist ein Durchschnittschaden pro Aktie errechnet und akzeptiert worden. Bei Wirecard kann eine ähnliche Berechnung angestellt werden; diese muss nicht aktuell präzise, aber wirtschaftlich schlüssig sein.
Gerichtliche Schritte:
Sind geboten, insbesondere einstweiliger Rechtsschutz zur Vermögenssicherung und gegen die Vorstände persönlich gerichtete Klagen, um die Haftungsfrage zu klären und ggf. den Vorrang eigener Rechte zu sichern. Beteiligten Dritten, etwa Wirtschaftsprüfern, können durch Streitverkündung prozessual eingebunden werden; auch die Verjährung lässt sich dadurch unterbrechen.
Kostendeckung:
Es empfiehlt sich, Rechtsschutz zu besorgen; erfahrungsgemäß können nicht alle anfallenden Kosten vom Gegner beigetrieben werden. Bei der Deckungsanfrage sind Ausschlussgründe zu beachten, vor allem Vorvertraglichkeit, Wertpapier, Verzug.
Interessengemeinschaft „Wirecard“:
c/o RA Dr. Thomas Rieger, info@ra-rieger.de; dort werden Ansprüche gehäuft, Interessen gebündelt, Informationen gesammelt, Recherchen abgeglichen.